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   BFH, 05.03.2003 - VII B 381/02   

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https://dejure.org/2003,8918
BFH, 05.03.2003 - VII B 381/02 (https://dejure.org/2003,8918)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2003 - VII B 381/02 (https://dejure.org/2003,8918)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2003 - VII B 381/02 (https://dejure.org/2003,8918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    StromStG § 2 Nr. 4; ; StromStG § 9 Abs. 3; ; StromStG § 9 Abs. 4; ; FGO § 74; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 74 115 Abs. 2 Nr. 3 § 116 Abs. 3 S. 3
    NZB; Verfahrensmangel; Aussetzung des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung eines Verfahrensmangels; Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bei unzulässiger NZB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BFH, 05.03.2003 - VII B 381/02
    a) Einzig die Rüge, das FG sei dem von ihr gestellten Antrag, das Verfahren auszusetzen, bis über die beim BVerfG unter dem Az. 1 BvR 1748/99 anhängige Verfassungsbeschwerde entschieden sei, "mit wenig erschöpfenden Erwägungen nicht nachgekommen, weshalb insoweit auch ein Verfahrensverstoß gerügt" werde, kann als Rüge eines Verfahrensmangels (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 74 FGO) verstanden werden.
  • BFH, 12.11.1993 - III B 234/92

    Musterprozeß - Verfahrensrüge - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 05.03.2003 - VII B 381/02
    Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels in einer Nichtzulassungsbeschwerde erfordert die genaue Angabe der Tatsachen, aus denen sich nach Auffassung des Beschwerdeführers ein Verfahrensverstoß ergibt (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 12. November 1993 III B 234/92, BFHE 173, 196 , BStBl II 1994, 401: zur Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit eines vor dem BVerfG anhängigen Musterprozesses).
  • BFH, 19.10.1995 - II B 31/95

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BFH, 05.03.2003 - VII B 381/02
    Da die Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit gemäß § 74 FGO im Ermessen des Gerichts steht, muss der Beschwerdeführer, will er einen diesbezüglichen Verfahrensverstoß des Gerichts rügen, insbesondere dartun, weshalb die besonderen Umstände seines Falles ausnahmsweise das FG zu einer Aussetzung des Verfahrens hätten veranlassen müssen, mithin das dem FG in § 74 FGO eingeräumte Ermessen im Streitfall auf Null reduziert gewesen sein soll (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 1995 II B 31/95, BFH/NV 1996, 237).
  • BFH, 18.01.1995 - V B 90/94
    Auszug aus BFH, 05.03.2003 - VII B 381/02
    Eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG in dem genannten Verfassungsbeschwerdeverfahren änderte nichts an der Unzulässigkeit der von der Klägerin eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde, sodass es zu einer späteren Sachprüfung durch den Senat nicht kommen könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Januar 1995 V B 90/94, BFH/NV 1995, 708).
  • BFH, 05.12.2006 - XI B 137/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Erbengemeinschaft an freiberuflicher

    Daher muss der Beschwerdeführer mit seiner Verfahrensrüge dartun, aufgrund welcher konkreten Umstände seines Falls das dem FG hierfür eingeräumte Ermessen ausnahmsweise auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens also aufgrund der besonderen Umstände des Falls die einzig richtige Entscheidung gewesen wäre (z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931; vom 8. April 2003 XI B 79/00, BFH/NV 2003, 1585, m.w.N.; vom 29. Juli 2003 V B 211/01, BFH/NV 2004, 57).
  • BFH, 12.12.2012 - VI B 50/12

    Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Nichtaussetzung bzw. Ruhen des

    Dementsprechend gebietet eine schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels in der Form der ermessensfehlerhaften Nichtaussetzung des Verfahrens Ausführungen dazu, aufgrund welcher konkreten Umstände des Falles das dem FG hierbei eingeräumte Ermessen ausnahmsweise "auf Null reduziert" und die Aussetzung des Verfahrens deshalb aufgrund der besonderen Umstände des Falles die einzig richtige Entscheidung gewesen sein soll (z.B. BFH-Beschluss vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931).
  • BFH, 15.11.2005 - XI B 33/04

    Verfahrensfehler: unterlassene Aussetzung nach § 74 FGO

    Da die Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit gemäß § 74 FGO im Ermessen des Gerichts steht, muss der Kläger, will er einen diesbezüglichen Verfahrensverstoß des Gerichts rügen, insbesondere dartun, weshalb die besonderen Umstände seines Falles ausnahmsweise das FG zu einer Aussetzung des Verfahrens hätten veranlassen müssen, mithin das dem FG in § 74 FGO eingeräumte Ermessen im Streitfall auf Null reduziert gewesen sein soll (BFH-Beschlüsse vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931, m.w.N.; vom 8. April 2003 XI B 79/00, BFH/NV 2003, 1585).
  • BFH, 05.12.2006 - XI B 137/06

    Möglichkeit der Qualifizierung von Gewinnanteilen eines an einer GbR beteiligten

    Daher muss der Beschwerdeführer mit seiner Verfahrensrüge dartun, aufgrund welcher konkreten Umstände seines Falls das dem FG hierfür eingeräumte Ermessen ausnahmsweise auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens also aufgrund der besonderen Umstände des Falls die einzig richtige Entscheidung gewesen wäre (z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931; vom 8. April 2003 XI B 79/00, BFH/NV 2003, 1585, m.w.N.; vom 29. Juli 2003 V B 211/01, BFH/NV 2004, 57).
  • BFH, 03.02.2010 - VI B 119/09

    Aussetzung des Klageverfahrens gemäß § 74 FGO

    Die schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels in der Form der ermessensfehlerhaften Nichtaussetzung des Verfahrens erfordert es daher, dass die Verfahrensrüge darlegt, aufgrund welcher konkreten Umstände des Falles das dem FG hierbei eingeräumte Ermessen ausnahmsweise "auf Null reduziert" und die Aussetzung des Verfahrens deshalb aufgrund der besonderen Umstände des Falles die einzig richtige Entscheidung gewesen sein soll (z.B. BFH-Beschluss vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931).
  • BFH, 26.06.2006 - VIII B 223/05

    Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Einnahme-Überschuss-Rechnung; unbeachtliche

    Indes hat weder der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) dem Ruhen des Verfahrens zugestimmt noch erscheint das Ruhen des Verfahrens zweckmäßig, da es aufgrund der Unzulässigkeit der eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde auch im Anschluss an eine Entscheidung über das Revisionsverfahren VIII R 51/05 zu keiner späteren Sachprüfung dieses Verfahrens durch den Senat kommen könnte (vgl. auch BFH-Beschluss vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931, m.w.N.).
  • BFH, 21.07.2005 - II B 78/04

    Aussetzung des Verfahrens

    Daher muss vom Beschwerdeführer mit seiner Verfahrensrüge dargetan werden, aufgrund welcher konkreten Umstände seines Falles das FG ausnahmsweise aufgrund einer Ermessensreduzierung auf Null zu einer Aussetzung des Verfahrens verpflichtet war (BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1995 II B 31/95, BFH/NV 1996, 237; vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931).
  • BFH, 03.02.2010 - VI B 126/09

    Aussetzung des Klageverfahrens - Erledigungserklärung

    Die schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels in der Form der ermessensfehlerhaften Nichtaussetzung des Verfahrens erfordert es daher, dass die Verfahrensrüge darlegt, aufgrund welcher konkreten Umstände des Falles das dem FG hierbei eingeräumte Ermessen ausnahmsweise "auf Null reduziert" und die Aussetzung des Verfahrens deshalb aufgrund der besonderen Umstände des Falles die einzig richtige Entscheidung gewesen sein soll (z.B. BFH-Beschluss vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931).
  • BFH, 13.10.2009 - X B 67/09

    Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Nichtaussetzung des Verfahrens

    Daher muss vom Beschwerdeführer mit seiner Verfahrensrüge dargetan werden, aufgrund welcher konkreten Umstände seines Falls das dem FG hierfür eingeräumte Ermessen ausnahmsweise "auf Null reduziert" und die Aussetzung des Verfahrens also aufgrund der besonderen Umstände des Falls die einzig richtige Entscheidung gewesen sein soll (z.B. BFH-Beschluss vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931).
  • BFH, 23.03.2006 - V B 55/05

    Verfahrensmangel durch unterlassene Aussetzung?

    Daher muss vom Beschwerdeführer mit seiner Verfahrensrüge dargetan werden, aufgrund welcher konkreten Umstände seines Falls das dem FG hierfür eingeräumte Ermessen ausnahmsweise auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens also aufgrund der besonderen Umstände des Falls die einzig richtige Entscheidung gewesen sein soll (z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2003 V B 211/01, BFH/NV 2004, 57; vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931).
  • BFH, 18.12.2003 - II B 75/02

    Rüge des Verstoßes gegen § 74 FGO und gegen § 78 Abs. 1 FGO; Verlust des

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